Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
Wir suchen Sie zum frühestmöglichen Eintrittstermin als
Sachbearbeiter:innen (w/m/d) für die Einzelfallsachbearbeitung A 9/10 LBesG NRW bzw. EG 9c TVöD VKAfür unser LWL-Dezernat Jugend und Schule. Wir bieten mehrere unbefristete Vollzeitstellen (41 bzw. 39 Stunden/Woche) an. Teilzeit ist ebenfalls möglich.
Bitte bewerben Sie sich unter Angabe der Kenn-Nr. 6244 bis zum 27.05.2024.
DAS ERWARTEN WIR VON IHNEN
DAS ERWARTEN WIR VON IHNEN
- ein abgeschlossenes Studium für den allgemeinen Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst) also Diplom-Verwaltungswirt:in, Bachelor of Laws an der Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV)
- eine erfolgreich abgelegte Aufstiegsprüfung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt
- einen erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs zum:zur Verwaltungsfachwirt:in (VL 2)
- ein anderer einschlägiger Studiengang (zum Beispiel Personen mit abgeschlossenem ersten juristischem Staatsexamen oder abgeschlossenem Studium als Bachelor of Arts im Studiengang Öffentliche Verwaltung oder Bachelor of Laws/Arts in Sozialrecht)
Falls Sie nicht über eine der o. g. Qualifikationen verfügen, aber trotzdem Interesse an der Tätigkeit haben, qualifizieren wir Sie weiter! Während der Weiterqualifizierung ist eine Mindeststundenzahl von 30 Stunden pro Woche erforderlich.
Die Weiterqualifizierung erfolgt im Angestelltenverhältnis durch den nebenberuflichen Besuch des Verwaltungslehrganges II am Studieninstitut Westfalen-Lippe. Sie können dies nutzen, wenn Sie:
- eine Berufsausbildung im kommunalen öffentlichen Dienst, z. B. Verwaltungsfachangestellte:r, Coesfelder Modell, Kaufleute für Büromanagement, Verwaltungslehrgang I, erfolgreich abgeschlossen haben und einer Beschäftigung bei einem öffentlichen Arbeitgeber nachgehen. Für Bewerber:innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im kommunalen öffentlichen Dienst erfolgt eine Beschäftigung in der bisherigen Entgeltgruppe und Zahlung einer Zulage nach der Vorbemerkung Nr. 7 der Entgeltordnung TVöD-VKA.
- wenn Sie ein Hochschulstudium (Diplom/Bachelor) oder einen Betriebswirt (VWA), einen Geprüften Betriebswirt (IHK) oder einen staatlich geprüften Betriebswirt (Berufskolleg) erfolgreich abgeschlossen haben. Bewerber:innen dieser Fallgruppe erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag der mit einer auflösenden Bedingung versehen wird, für den Fall, dass der VL II nicht erfolgreich absolviert wird.
sowie:
- Interesse an und Sicherheit in der Anwendung und Umsetzung von vielfältigen (Sozial-) Rechtsvorschriften
- ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Entscheidungsfreude sowie Durchsetzungsfähigkeit
- ausgeprägte kommunikative Kompetenz
- Freude am Umgang mit Menschen und der Zusammenarbeit im Team
- Sicherheit im Umgang mit EDV-Anwendungen und elektronischer Akte
- strukturiertes Arbeiten und Belastbarkeit
- wünschenswert: Berufserfahrung in entsprechender Tätigkeit bei einem Sozialleistungsträger
Ihre Aufgaben
Einzelfallsachbearbeitung für die Gewährung der Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche in einem multiprofessionellen Team aus (sozial-) pädagogischen Fachkräften und Verwaltungskräften.Zu den Aufgaben gehört u. a. die umfassende Antragsprüfung in Form der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit sowie Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen.
Nach der Bedarfsfeststellung durch unsere Teilhabeplaner:innen setzen Sie die Entscheidung um und erteilen entsprechende Bescheide.
Daneben gehört die Ermittlung und Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte sowie von Kostenbeteiligungen und Kostenerstattungen zu Ihrem Aufgabenbereich. LWL-Haupt- und Personalabteilung, Anna Merten
0251 591-6372
LWL-Dezernat Jugend und Schule
Claudia Freitag 0251 591-4594
Kristina Klare 0251 591-5039
Bewerbungen von Frauen und geeigneten schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
Weitere Infos:
www.karriere.lwl.org
www.jugend-und-schule.lwl.org
Leben und arbeiten - beim LWL harmonieren diese Welten miteinander. Erfahren Sie jetzt mehr über die Guten Gründe, die für uns sprechen.