Marketing Management & Planning Solution Expert (m/w/d)
Vollzeit - unbefristet
ALDI Digital Services GmbH
nach Vereinbarung
IT
448091
Deine Aufgaben
Wofür du dein Bestes gibst.
- Rolle als Fachexpert:in für unsere Arbeitsmanagement-Software Adobe Workfront in einem agilen Team-Setup
- Konfiguration und Weiterentwicklung unserer Lösungen basierend auf internationalen Anforderungen
- Integration von Adobe Workfront mit anderen Softwarelösungen
- Ausarbeitung und Entwicklung kreativer technischer Lösungskonzepte zur Bearbeitung hochkomplexer Aufgaben
- Ermittlung von Risiken und Herausforderungen im Zusammenhang mit den technischen Lösungskonzepten
- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Anwendung durch technischen Third-Level-Support
- Steuerung von und Zusammenarbeit mit externen technischen Dienstleistern
Dein Profil
Was du mitbringen solltest.
- Abgeschlossene Ausbildung oder Studium mit informationstechnischem Schwerpunkt
- Mehrjährige Berufserfahrung im Umgang mit komplexen IT-Projekten
- Mindestens drei Jahre Erfahrung in der Entwicklungvon Integrationen zwischen Webanwendungen
- Nachweislich mindestens zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit Adobe Workfront
- Kenntnisse von Fusion werden benötigt
- Erfahrung in der Webentwicklung und ein sehr gutes Verständnis im Bereich der Webanwendungsentwicklung und Systemintegration
- Ausgeprägte Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten bei der Zusammenarbeit mit internationalen Partner:innen
- Hohes Maß an Selbstorganisation
- Freude daran, sich selbstständig neues Wissen anzueignen
- Sehr gute Englischkenntnisse (C1- oder C2-Niveau)
Was wünschenswert ist.
Sofern eine Übermittlung in einen oder ein Zugriff aus einem sog. "Drittstaat" (also außerhalb der EU/des EWRs) stattfindet, stellen wir ein angemessenes Schutzniveau für deine personenbezogenen Daten sicher.
Dieses Schutzniveau kann sichergestellt werden durch
• einen Angemessenheitsbeschluss, der für das bestimmte Drittland gilt (Art. 45 DSGVO),
• verbindliche, durch die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigte interne Datenschutzvorschriften oder (Art. 47 DSGVO)
• mit dem jeweiligen Anbieter abgeschlossene Standarddatenschutzklauseln inkl. zusätzlicher Maßnahmen (Art. 46 Abs. 2 lit. c) DSGVO)
Im Einzelfall, wenn keine der vorgenannten Garantien anwendbar ist, kann eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU/des EWRs (z.B. die USA), in denen auch rechtliche Risiken bestehen, u.a. durch Datenzugriffe drittstaatlicher Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken sowie ggfs. erschwerte Durchsetzungen von Betroffenenrechten, aufgrund deiner Einwilligung erfolgen (Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO).
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