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Finanzamt HagenMehr sehen

addressAdresseHagen, Nordrhein-Westfalen
type Form der ArbeitTeilzeit
KategorieControlling

Jobbeschreibung

Im Finanzamt Hagen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete

Mitarbeiterstelle im Prüfungsinnendienst (m/w/d) in Teilzeit (0,5) zu besetzen.

Der Prüfungsinnendienst unterstützt die organisatorischen Abläufe der Prüfungsstellen im Finanzamt.

Die eigenständige Organisation des Prüfungsinnendienstes umfasst unter anderem die nachfolgenden Arbeiten:

  • Erstellung von Prüfungsanordnungen und einfachen Anschreiben
  • Erfassung und Versand von Betriebsprüfungsberichten
  • Fristenüberwachung
  • Pflege von Betriebsdaten und Konzernverzeichnissen
  • Anlegen und Verwalten von Akten
  • Pflege der Ablage
  • Erfassung von Kontrollmaterial
  • Registratur für den Betriebsprüfungsinnendienst

Daneben sind vorbereitende Tätigkeiten für Prüferinnen und Prüfer, Sachgebietsleitungen und die Hauptsachbearbeitung Betriebsprüfung zu leisten, z.B.

  • Einholen von Auskünften mit Hilfe von Auskunftsprogrammen
  • Erstellung von Auswertungen
  • Telefondienst für Prüferinnen und Prüfer

Sonstige Aufgaben nach Zuweisung runden das Aufgabengebiet ab.

Folgende Anforderungen werden an Sie gestellt:

  • abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung als
    • Kaufleute für Büromanagement
    • Großhandelskaufleute
    • Industriekaufleute
    • kaufmännische Assistenten/ Wirtschaftsassistenten (m/w/d)
    • Verwaltungsfachangestellte
    • Reiseverkehrskaufleute
  • einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in dem erlernten Beruf
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in unterschiedliche Rechtsgebiete
  • Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise
  • fachliche Veränderungsbereitschaft
  • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • schnelle Auffassungsgabe
  • gute Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)

Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Geschäftsstellenleiterin Frau Goltz (02331/ 180-2972) oder Frau Heinrich (02331/ 180-2017) als Mitarbeiterin der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Bewerbungen werden bis zum 12.04.2024 erbeten und sind ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links zu übermitteln:

https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533121

Entsprechenden Bewerbungsschreiben sind beizufügen:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien der Zeugnisse über abgelegte Prüfungen und den höchsten Schulabschluss
  • Prüfungsnachweis Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Ggf. Angabe der bisherigen Eingruppierungen
  • Kopien sämtlicher Arbeitszeugnisse
  • im Falle einer Schwerbehinderung: ein entsprechender Nachweis

Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren

Dem Finanzamt Hagen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

Finanzamt Hagen Schürmannstraße 7, 58097 Hagen

Tel.: 02331/180-0 E-Mail: Service-5321@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Hagen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Hagenc/o Finanzamt HagenSchürmannstraße 7, 58097 Hagen

E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA321@fv.nrw.de

Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.

Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.

Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Hagen (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.

Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.

Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.

Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.

  • Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
  • Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Refer code: 1278921. Finanzamt Hagen - Der vorherige Tag - 2024-03-25 08:57

Finanzamt Hagen

Hagen, Nordrhein-Westfalen

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