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Finanzamt ViersenMehr sehen

addressAdresseViersen, Nordrhein-Westfalen
type Form der ArbeitTeilzeit
KategorieBusiness

Jobbeschreibung

Im Finanzamt Viersen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Stelle (m/w/d) im Büroservice zu besetzen. Die Stelle ist zweckbefristet im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Die Einstellung erfolgt zur Vertretung einer beschäftigten Person, längstens bis 31.10.2024. Das Arbeitsverhältnis endet an dem Tag, an dem die zu vertretende beschäftigte Person an den Arbeitsplatz zurückkehrt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist gegebenenfalls möglich.

TÄTIGKEITSPROFIL

Die ausgeschriebene Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

  • Post- und Botendienst
  • Öffnen, Kennzeichnen, Zuordnen und Weiterleiten der Eingangspost entsprechend der Zuständigkeit
  • Zuordnung, Weiterleitung der Telefaxe (auch elektronisch) und E-Mails
  • Transport von Posteingängen und –ausgängen
  • Steubeln (Scannen von Papiererklärungen)
  • Leerung des Hausbriefkastens und der damit verbundenen Bewegung von größeren Mengen an Eingangspost
  • Bearbeitung und Aufbereitung / Fertigstellung der Ausgangspost für Botendienste und Post-Dienstleister
  • Pfortendienst
  • Eingangskontrolle, Auskunftserteilung
  • Regelung des Besucherverkehrs
  • Vordruckausgabe
  • Warenannahme
  • Materialverwaltung
  • Altaktenverwaltung / Archiv
  • digitale Erfassung, Einlagerung, Ausgabe und Aussonderung von Altakten (die Nutzung von Trittleitern ist erforderlich)
  • Sonstige Aufgaben nach Zuweisung
  • Unterstützung Hausmeisterbereich in Urlaubs- und Krankheitszeiten

ANFORDERUNGSPROFIL

Sich bewerbende Personen sollten folgende allgemeine Anforderungen uneingeschränkt erfüllen:

  • möglichst eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3, wegen möglicher Botenfahrten)
  • PC-Kenntnisse (sicherer Umgang mit MS Office und insbesondere MS Outlook)
  • Schnelle Auffassungsgabe
  • Hohes Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative
  • Selbständigkeit und hohe Zuverlässigkeit
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit
  • Motivation und Lernbereitschaft
  • Flexibilität insbesondere bzgl. der Arbeitszeiten

Besonders wichtig:

Weitere Voraussetzung ist eine körperliche Belastbarkeit für regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die trotz vorhandener Hilfsmittel nur eigenständig ausgeführt werden können (kurzzeitiges Heben und Tragen von Gegenständen und Akten z.T. über 15 kg, Treppen und Leitersteigen in der Höhe, Arbeiten über dem Kopf, Knien, Bücken, hinreichendes Seh- und Hörvermögen).

Die Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten und kann im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit abgeleistet werden. Die Arbeitszeitrahmen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag im Rahmen zwischen 06:00 Uhr und 19:00 Uhr. Dabei liegt der Schwerpunkt jedoch im Vormittagsbereich.

Das Entgelt richtet sich nach Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Stelle ist zweckbefristet im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Die Einstellung erfolgt zur Vertretung einer beschäftigten Person, längstens bis 31.10.2024. Das Arbeitsverhältnis endet an dem Tag, an dem die zu vertretende beschäftigte Person an den Arbeitsplatz zurückkehrt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist gegebenenfalls möglich.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Darüber hinaus fördert das Land Nordrhein-Westfalen die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unter Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtig, sondern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Diese Ausschreibung wendet sich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Kämmerer unter der Telefonnummer 02162/955-2256 oder Frau Kieker unter der Telefonnummer 02162/955-2144 gerne zur Verfügung.

Wenn Sie Interesse haben, senden Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen bis spätestens zum 12.04.2024

  • tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
  • Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen / Fortbildungen
  • Arbeitszeugnisse
  • Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
  • Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderung

ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:

=> https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533129

Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren

Dem Finanzamt Viersen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

Finanzamt ViersenEindhovener Str. 7141751 ViersenTel.: (02162/955-0)E-Mail: Service-5102@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de

Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Finanzamts Viersen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:Datenschutzbeauftragte des Finanzamts Viersenc/o Finanzamt ViersenEindhovener Str. 71, 41751 ViersenE-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA5102@fv.nrw.de

Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Viersen (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen – die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.

Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.

  • Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
  • Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Refer code: 1279660. Finanzamt Viersen - Der vorherige Tag - 2024-03-25 10:57

Finanzamt Viersen

Viersen, Nordrhein-Westfalen

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