Gesellschaft

Hochschule MeißenMehr sehen

addressAdresseSachsen, Bayern
type Form der ArbeitVollzeit
KategorieBildung

Jobbeschreibung

Stellenausschreibung (Kennziffer 194) Dozent (m/w/d/) für Sozialrecht

News Stellenangebote der HSF

Die Arbeit mit jungen Menschen macht Ihnen Freude? Sozialrecht ist für Sie ein vielfältiges und lebendiges Rechtsgebiet? Eine Tätigkeit in der Lehre im akademischen Umfeld reizt Sie? - Dann suchen wir Sie!

Für das Lehrgebiet Kommunales Sozialrecht mit den Schwerpunkten Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Grundsicherung (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII) sucht der Fachbereich Sozialverwaltung und Sozialversicherung Verstärkung. Die Bereitschaft zur Übernahme von Lehrveranstaltungen in anderen Rechtsgebieten (z. B. SGB III und SGB VII) und Studiengängen der Hochschule wird erwartet. Dies bezieht sich insbesondere auch auf Studiengänge im Fachbereich Allgemeine Verwaltung. Neben der verwaltungs- und praxisbezogenen Lehre und Forschung umfasst die Tätigkeit insbesondere die Erstellung von Lehrmaterialien, die Abnahme von Prüfungen, die Betreuung von Bachelorarbeiten sowie die Mitwirkung an den Hochschulaufgaben.

Am Fachbereich Sozialverwaltung und Sozialversicherung studieren Nachwuchskräfte für die gehobene Funktionsebene (erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2) in der Sozialverwaltung des Freistaates Sachsen bzw. in der Verwaltung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland in einem dreijährigen Studium in den Studiengängen Sozialverwaltung und Sozialversicherung, jeweils mit dem Abschluss Bachelor of Laws, LL.B. In den Studiengängen werden einschlägige wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden sowie die erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt.

Die Einstellung erfolgt in einem unbefristeten Tarifbeschäftigtenverhältnis. In Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 oder Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen besteht die Möglichkeit einer Verbeamtung mit Aufstiegsmöglichkeiten bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 15. Sollten Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis bis einschließlich eines Amtes der Besoldungsgruppe A 15 befinden, besteht die Möglichkeit der Übernahme.

Zwingende Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle sind (bitte Nachweise beifügen):

  1. ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität in Verbindung mit einem abgeschlossenen Vorbereitungsdienst (Abschluss als Volljuristin bzw. Volljurist) und
  2. eine mindestens dreijährige fachlich einschlägige berufliche Erfahrung in Behörden der Sozialverwaltung oder Sozialversicherung (einschließlich der Agentur für Arbeit) und
  3. die pädagogische Eignung und hochschuldidaktische Kenntnisse, die durch eine Probevorlesung nachzuweisen sind.

Wünschenswert sind (bitte Nachweise beifügen):

  • Lehrerfahrungen in der beruflichen oder akademischen Ausbildung,
  • Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene (Fachrichtung Gesundheit und Soziales mit dem fachlichen Schwerpunkt sozialwissenschaftlicher Dienst im Freistaat Sachsen oder vergleichbar).

Vorausgesetzt werden:

  • methodisches und adressatengerechtes Arbeiten,
  • die Beherrschung und Nutzung lehrunterstützender Arbeitsmittel, insbesondere der Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel,
  • Team- und Lernfähigkeit sowie
  • eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit.

Erwartet werden darüber hinaus:

  • die Wahrnehmung der in § 69 Abs. 1 bis 3 Sächsisches Hochschulgesetz und in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Regelstundenverpflichtung an den Hochschulen im Geschäftsbereich genannten Dienstaufgaben,
  • die Bereitschaft zu regelmäßiger methodisch-didaktischer Fortbildung,
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zu anwendungsorientierter Forschung und Beteiligung an entsprechenden Projekten der Hochschule,
  • die Bereitschaft zur Übernahme von Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung sowie
  • die Bereitschaft zum Einsatz auch in anderen Fachbereichen der Hochschule.

Die Bestellung als Dozentin oder Dozent an der Hochschule erfolgt auf Vorschlag des Senats in der Regel für die Dauer von sechs Jahren; die Wiederbestellung soll gemäß § 8 Abs. 3 Fachhochschule-Meißen-Gesetz erst nach einer Praxisphase erfolgen.

Die Verlegung des Lebensmittelpunktes in die Region ist wünschenswert.

Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und bitten daher um entsprechende Hinweise in Ihrer Bewerbung.

Die Sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.

Da es gemäß dem Sächsischen Gleichstellungsgesetz ein besonderes Anliegen der staatlichen Verwaltung ist, den Anteil von Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen, werden Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Bewerberinnen bzw. Bewerber, die bereits beim Freistaat Sachsen beschäftigt sind, werden zusätzlich gebeten, ihre Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.

Wir weisen gemäß Art. 6 Abs. 1c, Art. 88 Datenschutzgrundverordnung i. V. m. § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.

Für weitere Informationen zur verschlüsselten Kommunikation nutzen Sie bitte die Angaben unter www.hsf.sachsen.de/kontakt.

Refer code: 1268688. Hochschule Meißen - Der vorherige Tag - 2024-03-24 06:46

Hochschule Meißen

Sachsen, Bayern

Jobs mit Freunden teilen