Selbständige Abwicklung von Baustellen im Straßen- und Tiefbau, insbesondere
- Führung des Baustellenpersonals
- Planung des Geräte- und Materialeinsatzes
- Qualitätsüberwachung
- Erstellen von Aufmaßen
- Durchführung von Absteckungsarbeiten
- Führen des Baustellenberichtswesens