Sie betreuen Ihren eigenen Mitgliederbestand unter Anwendung des
Satzungsrechts.
Sie prüfen die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft und nehmen ggf. die
Mitglieder auf. Alternativ erstellen Sie Ausnahme- oder Befreiungsbescheide.
Sie setzen die individuellen Mitgliedsbeiträge fest und bearbeiten
Stundungs- und Ratenzahlungsanträge.
Sie informieren und beraten unsere Mitglieder telefonisch und schriftlich,
z.B. zu den Themen Mitgliedschaft, Beitrag, Befreiung von der
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, Anwartschaft und […]
Sie sind verantwortlich für die Beendigung von Mitgliedschaften...