Praktikant*in / Werkstudent*in Systemadministration (m/w/d) Praktikant*in (m/w/d)
Praktikant*in / Werkstudent*in Systemadministration, Praktikant*inStellennummer: 104374
Du hast Spaß an der Fehlersuche, bei der Lösung komplexer Probleme und möchtest dein technisches Wissen im Kundenkontakt anwenden? Du fühlst dich im digitalen Raum Zuhause und möchtest nun auch endlich Erfahrungen im Berufsleben machen? Dann bist du bei uns genau richtig!
Praktikum IT-Helpdesk und Systemadministration (m/w/d)
Die Stelle umfasst 15,00 Std./W. und ist befristet, längstens für 6 Monate (Der/die Bewerber/in hat die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu erfüllen), Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an den TV Prakt des TV AWO NRW.
Deine Aufgaben
- Menschen bei technischen Problemen im Helpdesk mit remote-Anwendungen, telefonisch und vor Ort unterstützt
- Die Server- und Netzwerkinfrastruktur und Hardware für mehr als 4000 Arbeitsplätze im gesamten Raum OWL betreust
- MS-Cloudanwendungen sowie klassische Administrationstools on- und offpremises administrierst
Deine Qualifikationen
- Studium der Informatik, Wirtschaftsinformatik, Sozialinformatik oder vglb.
- Interesse an und Kreativität im Umgang mit Informationstechnologie
- lösungsorientierte Arbeitsweise und analytisches Denken
- Offenheit und Kreativität im Umgang mit Herausforderungen im Arbeitsalltag
- Freude an der Arbeit mit Menschen, wertschätzender Umgang
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Wir bieten Dir
- Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
- Mindestgehalt: 770€/Monat
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte lassen Sie uns Ihre Unterlagen online unter www.perspektive-awo.de bis zum 01.04.2024 mit der Kennziffer 16427 zukommen.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen