- Allgemeines Krankenhaus Celle
Siemensplatz 4, 29223 Celle
Anstellungs-Ort: Celle
Deutschland - Pflege
- pädiatrische Notfallambulanz
- Voll-/Teilzeitzum nächstmöglichen Zeitpunkt
Medizinische Fachangestellte (m/w/d) pädiatrische Notaufnahme
Das Allgemeine Krankenhaus Celle ist mit 614 Planbetten, jährlich rund 100.000 Patientinnen und Patienten sowie etwa 2.000 Mitarbeitenden eines der größten Krankenhäuser Niedersachsens. Das hochmoderne medizinische Spektrum umfasst mehr als 20 Kliniken und Fachbereiche sowie u.a. ein Zentrum für robotische Chirurgie, ein Perinatalzentrum Level 1 sowie ein MVZ mit Strahlentherapie. Das AKH ist zudem als überregionales Traumazentrum, überregionale Stroke Unit sowie als Zentrum für die Behandlung verschiedenster Krebsarten zertifiziert. Als Stiftung bürgerlichen Rechts sind wir dem Allgemeinwohl verpflichtet.
Unser Angebot
- interessantes Aufgabengebiet in einem engagierten und
- qualifizierten Team
- Vergütung gemäß TVöD zzgl. der üblichen Sozialleistungen im
- öffentlichen Dienst
- bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- betriebliche Altersversorgung (VBL)
- innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung in unserer
- Gesundheitsakademie
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- Mitarbeitervergünstigungen durch corporate benefits bei mehr als
- 200 Anbietern
Ihr Profil
- abgeschlossene Ausbildung zum medizinischen Fachangestellten
- bzw. Arzthelfer (m/w/d)
- pädiatrische Fachkenntnisse wünschenswert
- Teamfähigkeit
- Flexibilität
- offene, freundliche Umgangsformen
- gelebte Patienten- bzw. Kundenorientierung
- fundierte EDV-Kenntnisse
Ansprechpartner und Informationen
Weitere Informationen erhältst Du von Georg Podewski aus unserem AKH
Jobs-Team unter Telefon 05141/72-6662.
Unser Haus hat eine Vereinbarung zur beruflichen Integration von Menschen
mit Behinderungen gemäß SGB IX abgeschlossen.
Georg Podewski
Bei Fragen rund um Ihre Bewerbung wenden Sie sich bitte an das Bewerbermanagement unter Telefon 05141 72-3413 .
Unser Haus hat eine Vereinbarung zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen gemäß SGB IX abgeschlossen.
EinstellungsvoraussetzungMasernimpfung als Einstellungsvoraussetzung
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist ein vollständiger Masernimpfschutz (zweifach)
Einstellungsvoraussetzung.