Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet. […]
Er ist im Wesentlichen zuständig für die Verwaltung und Instandhaltung der im eigenen Sondervermögen befindlichen Grundstücke und Gebäude, die Planung und Umsetzung komplexer Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie die Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben, Betreiberverantwortung und zentraler Steuerungsaufgaben. […]
G NRW bzw. EG 15 TVöD VKA) für unseren LWL-Bau...