Gesundheits- und Krankenpfleger:in (m/w/d) im Justizvollzug
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel
- Job-ID: J000023559
- Startdatum: schnellstmöglich
- Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) - Bezahlung: EGr. KR7 TV-L
BesGr. A8 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 11.04.2024
- Anzahl der Stellen 2
Wir über uns
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges und zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen von mehr als zweieinhalb Jahren, sowie der Sicherungsverwahrung an männlichen erwachsenen Verurteilten. Zudem wird die Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg mitversorgt.
Die gesundheitliche Versorgung von Insassen insbesondere vor dem Hintergrund psychosozialer Probleme bis hin zu körperlicher und sozialer Verwahrlosung ist ein wichtiges Element der vollzuglichen Behandlung.
In der Ambulanz der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel mit den Standorten in der JVA Fuhlsbüttel und in der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg sind derzeit inkl. der zahnmedizinischen Abteilung 12 Mitarbeitende inkl. der Leitung als Gesundheits- und Krankenpflegekräfte tätig. Es finden wöchentlich mehrmals ärztliche und zahnärztliche Sprechstunden sowie wöchentlich eine psychiatrische Sprechstunde statt. Außerhalb der Sprechstunden ist keine Ärztin bzw. Arzt vor Ort.
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Begleitung und Beratung des ärztlichen Dienstes in Sprechstunden sowie in vollzuglichen Angelegenheiten
- Anlage und Führung von Gesundheitsakten
- Bestellung, Verwalung und Verabreichung von Arzneimitteln
- Organisation der notwendigen Untersuchungen
- medizinische Notfallversorgung einschließlich Reanimation
Ihr Profil
- abgeschlossene Berufsausbildung als examinierte:r Gesundheits- und Krankenpfleger:in
- oder als Beamtin bzw. Beamter: Sie verfügen zusätzlich zu der oben genannten Qualifikation über die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst und befinden sich bereits mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A7 oder
- oder als Beamtin bzw. Beamter: Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Justizkrankenpflegedienst und befinden sich bereits mindestes in einem Amt der Besoldungsgruppe A7
Vorteilhaft
- Flexibilität im Umgang mit wechselnden Personen und Situationen
- sicheres Urteilsvermögen und konstruktives Problemlöseverhalten
- hohes Maß an deeskalierender Problemlösefähigkeit in Konfliktsituationen
- Werschätzung und Emphatie physische und psychische Belastbarkeit hinsichtlich der Arbeit im Justizvollzug
Unser Angebot
- zwei Stellen, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe KR7 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A8
- umfassende Einarbeitung in Ihr neues Aufgabengebiet
- interne und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- familienfreundliche Arbeitszeit im Tageswechselschichtdienst (ohne regelhafte Nachtdienste)
- 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- ein Arbeitsort in zentraler Lage
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Da Sie in einem besonderen Sicherheitsbereich tätig sein werden, erfolgt eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung bei
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Sie werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass Sie die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllen (weitere Informationen).