S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G
Gemeinde Rambin
Der Bürgermeister
In der Gemeinde Rambin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemäß § 14 (2) Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) für die Dauer von 2 Jahren, mit der Option der Entfristung die Stelle des
Gemeindearbeiters (m, w, d)
im Bauhof neu zu besetzen. Hierbei handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Umfang von 40 Stunden.
Das Aufgabengebiet umfasst Wesentlich die Erledigung folgender Tätigkeiten:
- Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten im Bereich der Grünanlagen, Straßen, Wege und Banketten
- Verkehrssicherung (u.a. Winterdienst)
- Fahren und Bedienen von Transporttechnik und motorbetriebener Maschinen und Geräten
- Straßenunterhaltung (z.B. Straßenreparatur / Instandsetzung)
Sie verfügen über folgende Voraussetzungen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf
- Besitz des Führerscheins der Klassen B, BE
- Motorkettensägenschein wünschenswert
- Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgaben unseres Bauhofes, vielseitiges technisches sowie handwerkliches Geschick und Interesse;
- sichere und fundierte Kenntnisse im Umgang mit Maschinen, Werkzeugen usw.
- Teamfähigkeit, aber auch ein hohes Maß an eigenverantwortlicher und selbstständiger Arbeitsweise, Flexibilität, körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft
- Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten (z. B. an Wochenenden, Feiertagen, nachts) sowie zur Ableistung von Ruf- und Bereitschaftsdiensten
- Führen von Baufahrzeugen (Bagger, Lader, Schlepper, usw.)
- Bereitschaft zur Übernahme einer aktiven Mitarbeit (nur Tagesbereitschaft) in der Freiwilligen Feuerwehr Rambin wünschenswert
Wir bieten Ihnen:
- ein vielseitiges, interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- eine Bezahlung von monatlich 2.700,00 € Brutto
- 26 Tage Erholungsurlaub
- betriebliche Altersvorsorge
Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, Führerschein, sowie ggf. Nachweise über weitere Kenntnisse und Befähigungen richten Sie bitte bis spätestens zum
04.04.2024 an das
Amt West-Rügen
Die Amtsvorsteherin
z. H. Frau Strutz
Dorfplatz 2
18573 Samtens
Gerne können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an folgende E-Mail–Adresse senden: j.strutz@amt-westruegen.de.
Für Rückfragen zum Aufgabengebiet, für personalrechtliche Rückfragen und Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Strutz unter der Tel.-Nr. 038306 – 15914 bzw. der EMail-Adresse: j.strutz@amt-westruegen.de gerne zur Verfügung.
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Diese erfolgt ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Sofern Sie Ihre Bewerbung nach Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten, legen sie bitte einenausreichend frankierten Briefumschlag bei.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Samtens, 19.03.2024
gez. Andreas Klug
Bürgermeister
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.