Für unseren Geschäftsbereich Belegungsmanagement besetzen wir folgende Stelle:
Mitarbeiter/-in Zentrales Aufnahmemanagement (d/m/w)
ab sofort | in Teilzeit
Ihre Perspektiven – unsere Angebote
Ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem kollegialen und interdisziplinären Team Gezielte Fort- und Weiterbildungen am unternehmenseigenen Bildungszentrum 30 Tage Jahresurlaub und 3 Arbeitszeitverkürzungstage in 2023 Job-Ticket der LVB Betriebliche Gesundheitsfürsorge, betriebliche Altersvorsorge und VWL Attraktive, leistungsgerechte tarifliche Vergütung inkl. Sonderzahlung nach unserem Haustarif
Ihr Profil
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Arzthelfer/-in, MFA, Rettungsassistenz oder vergleichbare Gesundheitsberufe Erfahrungen in der administrativen und/oder pflegerischen Aufnahme von ambulanten und stationären Patienten bringen Sie idealerweise mit Kenntnisse in der Anwendung von EDV-Programmen zur medizinischen Dokumentation Befähigung zur Blutentnahme Bereitschaft zur Schicht-/Wochenend-/Feiertagsarbeit Ihr Arbeitsstil ist kooperativ und engagiert, Sie arbeiten interdisziplinär im Team Zuverlässigkeit, Flexibilität, Freundlichkeit und Patientenorientierung
Ihre Aufgaben
Administrative und pflegerische Aufnahme von ambulanten und stationären Patienten, inklusive der elektronischen Erfassung im Klinikinformationssystem Termin- und Bestellmanagement Erstellung von Abrechnungsformularen entsprechend der Abrechnungsart Erstellung von Rechnungen nach Abrechnungs-/ GOÄ-Kriterien und Kassieren von Selbstzahlerrechnungen Anfertigung von Wahlleistungsverträgen Anlegen und Archivieren der medizinischen Akten und die Entgegennahme von Telefonaten und Anfragen
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Sie! Für Fragen und nähere Informationen steht Ihnen Frau Crimmann, Leiterin Zentrales Aufnahmemanagement, telefonisch unter +49 341 909 4260 zur Verfügung. Jetzt bewerben unter Angabe der Ausschreibungsnummer 001/2023, vorzugsweise per Email an jobs@sanktgeorg.de. Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung nur bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder einer Kontraindikation gegen COVID 19 (gem. Infektionsschutzgesetz) und das Masern-Virus (gem. Masernschutzgesetz) erfolgen kann. Die Nachweise sind im Einstellungsprozess vorzulegen.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.